Naturheilpraxis

Katharina Einig



Soziales Honorar

Ich bin der Meinung, dass alternative Gesundheitsfürsorge für jeden bezahlbar sein sollte, daher beteilige ich mich an dem Projekt "soziales Honorar".

Das soziale Honorar orientiert sich an den Lebensumständen und finanziellen Möglichkeiten meiner Patienten und errechnet sich daher individuell. Ich bin gerne bereit Menschen mit niedrigerem Einkommen eine Ermäßigung auf mein übliches Honorar zu geben. 

Dies betrifft Geringverdiener, Arbeitssuchende, Auszubildende, Studenten, Alleinerziehende, Rentner, kinderreiche Familien usw.


Natürlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht gemäß §203 StGB.


Als Nachweise gelten zum Beispiel:

  • Bürgergeld - Bescheid
  • Tafel-Ausweis
  • Rentenbescheid
  • Nachweis über die Befreiung des Rundfunkbeitrages
  • Schüler- und Studentenausweis

Bei entsprechendem Nachweis, gewähre ich einen Nachlass auf die regulären Kosten. 
Gerne können wir über ihr persönliches Angebot sprechen.
Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem Sozialen Honorar, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.


ANMERKUNG:
Soziales-Honorar - Für Menschen in schwierigen sozialen Situationen
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